Gewerbe anmelden in der Gastronomie: So geht’s Schritt für Schritt
DISH
Updated in Oktober 2025
Wer in der Gastronomie ein eigenes Café, Restaurant oder einen Imbiss eröffnen möchte, muss das Gewerbe offiziell anmelden. Wir zeigen dir, welche Schritte nötig sind, welche Unterlagen du brauchst und welche Behörden zuständig sind – egal, ob du ein Café, einen Foodtruck, einen Imbiss oder ein Restaurant anmeldest.
Inhalt
- Wann muss ich ein Gastgewerbe anmelden?
- Wo kann ich ein Gastgewerbe anmelden?
- Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung und welche Dokumente brauche ich?
- Welche Auflagen muss ich darüber hinaus beachten?
- Welche weiteren Ämter und Behörden sind nach der Anmeldung relevant?
- Welche Besonderheiten gibt es bei Imbissen, Foodtrucks & Co.?
- Fazit: So gelingt dein Start in die Gastronomie
Wann muss ich ein Gastgewerbe anmelden?
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann erforderlich, wenn du in der Gastronomie eine selbstständige und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst. Das gilt für alle Arten von Betrieben – vom kleinen Imbiss über das Café bis hin zum Restaurant.
Die Anmeldung deines Gastronomie-Betriebs muss vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht zulässig – sie gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Wenn du also zum Beispiel deine erste Speisekarte gestalten lässt, Personal einstellst oder bereits Räumlichkeiten mietest, solltest du spätestens zu diesem Zeitpunkt dein Gewerbe in der Gastronomie anmelden. Erst mit der offiziellen Bestätigung darfst du Gäste bewirten und Umsätze erzielen.
Kleingewerbe in der Gastronomie anmelden
Wenn du mit einem kleineren gastronomischen Angebot startest – etwa mit einem Café, Foodtruck oder Cateringservice – kannst du dein Unternehmen als Kleingewerbe führen. Damit bist du rechtlich gesehen Gewerbetreibender, aber kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Das bedeutet: Du musst dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen und bist von der doppelten Buchführung befreit. Stattdessen reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Aber: Auch in diesem Fall musst du eben dein Kleingewerbe in der Gastronomie behördlich anmelden, bevor du deine Tätigkeit aufnimmst. Die Anmeldung erfolgt – wie bei jedem anderen Gewerbe – beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuer vermeiden
Unabhängig von der Größe deines Gewerbes kannst du beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG beantragen. Sie betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer: Wenn dein Netto-Jahresumsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt, musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Die Kleinunternehmerregelung kann vor allem in der Gründungsphase sinnvoll sein, wenn du noch geringe Umsätze erzielst. Sobald dein Betrieb wächst, kannst du freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln – zum Beispiel, wenn du regelmäßig größere Investitionen tätigst oder mit umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskundinnen und -kunden arbeitest.
Achtung: „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmerregelung“ sind zwei verschiedene Dinge: Das eine betrifft das Handelsrecht, das andere die Umsatzsteuer. Beide können kombiniert werden – müssen aber jeweils separat angemeldet bzw. beantragt werden.
Wo kann ich ein Gastgewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung für die Gastronomie erfolgt immer beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde. In vielen Kommunen kannst du dein Gewerbe inzwischen auch online anmelden – über das zentrale Serviceportal der Gewerbeanmeldung oder das lokale Verwaltungsportal deines Bundeslands.
Bei der Anmeldung gibst du an, welche Art von gastronomischer Tätigkeit du ausübst, etwa „Betrieb eines Restaurants“, „Café mit Speisenangebot“ oder „Imbissverkauf“. Diese Angaben sind wichtig, damit die Behörde dein Gewerbe korrekt einstufen kann – etwa im Hinblick auf steuerliche Pflichten, Lebensmittelrecht oder branchenspezifische Auflagen.
Nach der erfolgreichen Anmeldung erhältst du den sogenannten Gewerbeschein. Damit bist du offiziell berechtigt, deine Tätigkeit aufzunehmen. Das Datum der tatsächlichen Geschäftseröffnung – also der Tag, an dem du Gäste empfängst oder Umsätze erzielst – gilt als Beginn der Selbstständigkeit. Wenn du dein Gewerbe später aufgibst oder pausierst, musst du es beim Gewerbe- oder Ordnungsamt wieder abmelden.
Online oder vor Ort: So läuft die Anmeldung ab
In vielen Städten und Landkreisen kannst du dein Gewerbe digital anmelden. Das spart Zeit und Wege. Du füllst das Formular aus, lädst die erforderlichen Unterlagen hoch (z. B. Ausweis, Nachweise zur Zuverlässigkeit) und erhältst im Anschluss den Gewerbeschein per Post oder digital. Die Gebühren werden meist per Überweisung oder Online-Zahlung beglichen.
Wenn du die Anmeldung lieber persönlich vornimmst, vereinbare einen Termin beim Gewerbeamt. Dort kannst du offene Fragen direkt klären und sicherstellen, dass alle Unterlagen vollständig sind – das beschleunigt die Bearbeitung.
Tipp: Informiere dich vorab auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde, ob du dein Gewerbe in der Gastronomie online anmelden kannst. Viele Kommunen bieten inzwischen ein einheitliches digitales Verfahren mit Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Unabhängig davon, ob du dein Restaurant, dein Café oder ein mobiles Imbiss-Gewerbe anmeldest: Wichtig ist, dass du den offiziellen Nachweis über deine Anmeldung immer sorgfältig aufbewahrst. Du brauchst ihn für das Finanzamt, die IHK und gegebenenfalls für weitere Anträge wie die Schanklizenz oder eine Pachtvereinbarung.
Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung und welche Dokumente brauche ich?
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung in der Gastronomie liegen je nach Stadt oder Gemeinde in der Regel zwischen 20 und 65 Euro. Der Betrag variiert, weil die Gebühren kommunal festgelegt werden. Die Zahlung erfolgt meist direkt im Anschluss an die Anmeldung – entweder vor Ort oder online über das Gebührenportal der jeweiligen Stadt.
Wenn du zusätzlich eine Gaststättenkonzession beantragen musst – etwa weil du alkoholische Getränke ausschenkst – kommen weitere Gebühren hinzu. Diese liegen je nach Aufwand und Region meist zwischen 100 und 500 Euro. Die Konzession ist erst nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen gültig.
Diese Unterlagen brauchst du für die Gewerbeanmeldung
Für die Anmeldung deines Betriebs – egal ob Restaurant, Café oder Imbiss – musst du folgende Dokumente bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltstitel mit Gewerbeerlaubnis (bei nicht-deutscher Staatsangehörigkeit)
- Miet-, Kauf- oder Pachtvertrag für die Betriebsräume
- Grundriss oder Lageplan (bei genehmigungspflichtigen Räumen oder Umbauten)
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie – bei Beschäftigung von Personal – die zuständige Berufsgenossenschaft. Du musst dich dort also nicht selbstständig melden, solltest aber auf Post von diesen Stellen achten, um erforderliche Angaben (z. B. steuerliche Erfassung) rechtzeitig zu ergänzen.
Zusätzliche Unterlagen für die Schanklizenz
Wenn du Alkohol ausschenkst, benötigst du die Schanklizenz (bzw. Gaststättenerlaubnis). Sie wird vom zuständigen Ordnungsamt ausgestellt, sobald du bestimmte Nachweise erbracht hast:
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Nachweis der steuerlichen Unbedenklichkeit der Gemeinde
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Teilnahmebescheinigung an der IHK-Unterrichtung nach § 4 GastG (Lebensmittelrecht & Hygiene)
- Bescheinigung des Gesundheitsamts nach dem Infektionsschutzgesetz
- Nachweis der räumlichen Eignung
- Miet- oder Pachtvertrag der Räumlichkeiten
- ggf. Bau- oder Nutzungsänderungsgenehmigung
Wenn du unsicher bist, ob dein Betrieb eine Schanklizenz braucht, erkundige dich beim örtlichen Ordnungsamt. In manchen Bundesländern genügt bereits eine einfache Anzeige, wenn du ausschließlich alkoholfreie Getränke und Speisen anbietest.
Tipp: Beantrage alle Nachweise rechtzeitig – insbesondere Führungszeugnis und Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern und verzögert sonst deine Eröffnung.
Mit vollständigen Unterlagen und klarer Kommunikation mit den Behörden verläuft die Gewerbeanmeldung für deinen Gastronomiebetrieb meist problemlos. So kannst du dich schneller auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein Konzept, deine Gäste und deinen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.
Welche Auflagen muss ich darüber hinaus beachten?
Nach der Gewerbeanmeldung in der Gastronomie gelten für deinen Betrieb verschiedene gesetzliche Auflagen. Diese betreffen vor allem Hygiene, Lebensmittelrecht, Jugendschutz und Nichtraucherschutz. Die Vorschriften sollen die Gesundheit deiner Gäste und Mitarbeitenden schützen – und sind daher ein zentraler Bestandteil deiner täglichen Arbeit.
Hygienevorschriften und Belehrungspflichten
Für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten, gilt die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV). Sie schreibt regelmäßige Schulungen und eine sorgfältige Dokumentation vor – etwa zu Reinigung, Temperaturkontrollen und Lagerung. Wer neu in der Gastronomie startet, muss außerdem an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) teilnehmen. Diese Schulung wird vom örtlichen Gesundheitsamt angeboten und ist Voraussetzung für die Tätigkeit im Lebensmittelbereich.
Darüber hinaus bist du verpflichtet, dein Personal regelmäßig über Hygienestandards zu informieren und diese Unterweisungen schriftlich festzuhalten. Auch eine Allergenkennzeichnung für Speisen und Getränke ist Pflicht – sowohl auf der Karte als auch bei mündlicher Auskunft.
Jugendschutz und Rauchverbot
Der Jugendschutz spielt in der Gastronomie eine wichtige Rolle. Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen alkoholische Getränke nur an Personen über 16 Jahren (Bier, Wein) bzw. 18 Jahren (Spirituosen) abgegeben werden. Achte darauf, dass dein Personal entsprechend geschult ist und bei Bedarf Alterskontrollen durchführt.
Beim Rauchverbot gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. In einigen Ländern – zum Beispiel Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland – gilt ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten. Andere Bundesländer erlauben Ausnahmen, etwa in abgetrennten Nebenräumen oder in kleinen Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern. Informiere dich deshalb beim Ordnungsamt über die in deinem Bundesland gültigen Vorschriften.
Bau-, Lärm- und Umweltauflagen
Wenn du bauliche Veränderungen an deinen Räumen planst oder Geräte installierst, die Lärm oder Abluft erzeugen, können zusätzliche Auflagen greifen. In solchen Fällen prüft das Bauamt oder die Umweltbehörde die Einhaltung von Immissionsschutz- und Brandschutzvorgaben. Auch Außenbereiche, Sitzplätze oder Werbeanlagen müssen häufig separat genehmigt werden.
Tipp für Gastronomiebetriebe:
- Lege ein Hygienekonzept an, in dem du Reinigung, Lagerung und Allergenmanagement dokumentierst.
- Plane Schulungen für Mitarbeitende zu Hygiene und Jugendschutz fest in deine Abläufe ein.
- Informiere dich rechtzeitig über länder- oder kommunalspezifische Sonderregelungen, z. B. beim Thema Rauchverbot oder Außengastronomie.
Wenn du alle Auflagen kennst und einhältst, reduzierst du nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffst auch Vertrauen bei deinen Gästen. Ein transparenter und sauber geführter Betrieb ist schließlich die beste Werbung für dein gastronomisches Konzept.
Welche weiteren Ämter und Behörden sind nach der Anmeldung relevant?
Mit der Gewerbeanmeldung deines Gastronomiebetriebs ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit geschafft. Nach der Anmeldung melden sich in der Regel automatisch weitere Stellen bei dir – diese Behörden und Institutionen begleiten dich in den ersten Wochen deiner Geschäftstätigkeit.
Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du Post vom Finanzamt. Du musst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dabei machst du Angaben zu deinem voraussichtlichen Umsatz, deinem Unternehmenssitz und der Rechtsform.
Anhand dieser Informationen vergibt das Finanzamt deine Steuernummer und legt fest, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst.
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer. Die IHK unterstützt Gastronomiebetriebe mit Schulungen, Gründerberatungen und rechtlichen Informationen – etwa zu Hygiene, Arbeitsrecht oder Preisauszeichnungspflichten. Für die Mitgliedschaft fällt in der Regel ein geringer jährlicher Beitrag an, der sich nach deinem Umsatz richtet.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Die BGN ist die zuständige Berufsgenossenschaft für Gastronomie und Hotellerie. Du bist verpflichtet, dich dort innerhalb einer Woche nach Aufnahme des Betriebs anzumelden. Die Berufsgenossenschaft sichert dich und deine Mitarbeitenden im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ab. Auch für Solo-Selbstständige kann eine freiwillige Versicherung sinnvoll sein, um den eigenen Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Sozialversicherung und Krankenkassen
Wenn du Personal beschäftigst, musst du deine Mitarbeitenden bei der Sozialversicherung anmelden. Dazu benötigst du eine Betriebsnummer, die du bei der Bundesagentur für Arbeit beantragst. Anschließend meldest du deine Angestellten bei der jeweiligen Krankenkasse an. Dort werden die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Behörden-Checkliste nach der Gewerbeanmeldung:
- Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und Steuernummer beantragen
- IHK: Automatische Mitgliedschaft, Gründerberatung und Informationsangebote nutzen
- BGN: Innerhalb einer Woche anmelden, um Arbeitsschutzpflichten zu erfüllen
- Krankenkassen: Mitarbeitende zur Sozialversicherung anmelden und Beiträge abführen
Darüber hinaus kann es je nach Betriebsart weitere Meldepflichten geben – etwa beim Gesundheitsamt (bei Lebensmittelverarbeitung) oder der Bauaufsicht (bei Nutzungsänderungen). Informiere dich daher am besten schon vor der Eröffnung bei den zuständigen Behörden, um Verzögerungen oder Bußgelder zu vermeiden.
Welche Besonderheiten gibt es bei Imbissen, Foodtrucks & Co.?
Wenn du einen Imbiss, Foodtruck oder mobilen Verkaufsstand eröffnen möchtest, gelten einige zusätzliche Regeln im Vergleich zu einem klassischen Restaurant oder Café. Grundsätzlich musst du auch hier ein Gewerbe für die Gastronomie anmelden – entscheidend ist, ob du dauerhaft, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitest.
Bei der Anmeldung gibst du im Formular des zuständigen Gewerbeamts oder Ordnungsamts an, welche Art von Betrieb du führen möchtest (z. B. „mobiler Imbissverkauf“ oder „Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen“). Das Amt leitet deine Angaben anschließend automatisch an weitere Behörden wie das Finanzamt oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) weiter.
Reisegewerbekarte für mobile Betriebe
Wenn du mit deinem Imbiss nicht an einem festen Standort arbeitest, sondern an wechselnden Orten verkaufst – etwa auf Märkten, Veranstaltungen oder mit einem Foodtruck – benötigst du zusätzlich eine Reisegewerbekarte. Sie ist erforderlich, wenn du ortsungebunden tätig bist und regelmäßig an unterschiedlichen Plätzen arbeitest. Zuständig ist hier ebenfalls das Gewerbe- oder Ordnungsamt deines Hauptwohnsitzes.
Die Reisegewerbekarte bestätigt deine persönliche Zuverlässigkeit. Dafür musst du in der Regel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorlegen. Sie gilt deutschlandweit und ist mehrere Jahre gültig.
Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen
Wenn du deinen Foodtruck oder Imbissstand im öffentlichen Raum – also auf Straßen, Plätzen oder Gehwegen – aufstellen möchtest, brauchst du zusätzlich eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis. Diese beantragst du in der Regel beim örtlichen Ordnungsamt oder der Stadtverwaltung. Die Genehmigung ist meist zeitlich befristet und an bestimmte Standorte gebunden.
Konzession und Hygienevorschriften
Auch für mobile Betriebe kann eine Schanklizenz erforderlich sein, wenn du alkoholische Getränke ausschenken möchtest. Hier gelten die gleichen Anforderungen wie für stationäre Betriebe – insbesondere der Nachweis der fachlichen Eignung (z. B. IHK-Schulung zu Hygiene und Lebensmittelrecht) sowie der persönlichen Zuverlässigkeit.
Unabhängig davon musst du als Betreiber oder Betreiberin eines Imbisswagens die Hygienevorschriften der Lebensmittelhygieneverordnung einhalten. Dazu gehören geeignete Waschgelegenheiten, hygienische Arbeitsflächen, regelmäßige Schulungen und die Dokumentation deiner Reinigungs- und Temperaturkontrollen.
Praxistipps für mobile Gastronomie:
- Überlege dir frühzeitig, ob dein Betrieb als stehendes Gewerbe (fester Standort) oder als Reisegewerbe eingestuft wird – davon hängt ab, welche Genehmigungen du brauchst.
- Für Veranstaltungen oder Märkte gilt: Kläre rechtzeitig mit den Veranstaltenden, ob du eine eigene Genehmigung benötigst oder über die Eventerlaubnis mitabgedeckt bist.
- Prüfe vor dem Start, ob dein Fahrzeug oder Verkaufsstand den technischen Anforderungen des Gesundheitsamts entspricht – etwa bei Wasseranschluss, Kühlung oder Abfallentsorgung.
Wenn du alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichst, kannst du deinen Imbissbetrieb in der Regel innerhalb weniger Tage anmelden. Plane jedoch genug Zeit für die Erteilung zusätzlicher Genehmigungen – insbesondere bei neuen Fahrzeugen oder dem erstmaligen Ausschank von Alkohol.
Fazit: So gelingt dein Start in die Gastronomie
Ein eigenes Gewerbe in der Gastronomie anzumelden ist kein Hexenwerk – aber mit einigen Formalitäten verbunden. Wenn du dich gut vorbereitest, alle Unterlagen rechtzeitig beantragst und die gesetzlichen Auflagen kennst, steht deinem erfolgreichen Start nichts im Weg.
Ganz gleich, ob du ein Restaurant, Café oder Imbiss eröffnest: Die Gewerbeanmeldung ist der Grundstein deiner Selbstständigkeit. Danach folgen wichtige Schritte wie die steuerliche Erfassung, die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und die Einhaltung der Hygienevorschriften. Mit einem klaren Überblick über alle Behörden und Pflichten kannst du dich auf das konzentrieren, was zählt – zufriedene Gäste und ein starkes gastronomisches Konzept.
Wenn du nicht komplett neu starten möchtest, sondern lieber ein bestehendes Restaurant übernehmen willst, achte besonders auf Verträge, Inventar und Personal. Eine sorgfältige Prüfung dieser Punkte hilft dir, Risiken zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Planst du hingegen eine Neueröffnung, sind ein stimmiges Konzept, die passende Lage und eine solide Finanzierung entscheidend. Eine klare Strategie erleichtert dir den Start und sorgt dafür, dass dein Gastronomiebetrieb von Anfang an auf festen Beinen steht.
[Infobox]
Wenn du alle Anmeldungen erledigt hast, steht deinem Start in die Selbstständigkeit nichts mehr im Weg. Damit dein Betrieb auch digital gut aufgestellt ist, unterstützen dich die Lösungen von DISH:
Mit DISH Starter kannst du kostenlos deine Gastronomie-Website erstellen. Für Reservierungen und Online-Bestellungen stehen dir außerdem das Reservierungssystem DISH Professional Reservation und das Bestellsystem DISH Professional Order zur Verfügung.
Nach der Anmeldung deines Betriebs gibt es steuerliche Themen, die für deinen Erfolg entscheidend sind. Achte auf die relevanten Steuerarten, halte Fristen im Blick und organisiere deine Buchhaltung von Beginn an effizient und nachvollziehbar.
Zur täglichen Organisation gehört auch der Umgang mit deinen Finanzen. Das Kassenbuch in der Gastronomie hilft dir, Einnahmen und Ausgaben korrekt zu dokumentieren und den Überblick zu behalten. Wenn du dafür ein passendes technisches System suchst, findest du im Beitrag zu Kassensystemen in der Gastronomie hilfreiche Vergleiche und Empfehlungen für unterschiedliche Betriebsgrößen.
Und wenn du Musik in deinem Betrieb spielen möchtest, solltest du dich mit den GEMA-Gebühren in der Gastronomie auseinandersetzen. Dort erfährst du, wann du eine Lizenz brauchst und welche Kosten auf dich zukommen können.
Für langfristigen Erfolg in der Gastronomie sind Inspiration und praxisnahe Strategien entscheidend. Im Beitrag zur erfolgreichen Gastronomie findest du Beispiele, erprobte Konzepte und moderne Ansätze für ein nachhaltiges Gastromanagement.
Nutze diese Tipps, um dein Gewerbe in der Gastronomie erfolgreich anzumelden – und leg den Grundstein für dein eigenes, modernes Gastrokonzept!