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Fachwissen

Alles über die Schanklizenz: Ein Leitfaden für Gastronom:innen

DISH
April 2024

Ein Gastronom beim Zapfen von Bier

In der Gastronomie sind zahlreiche behördliche Auflagen und Vorschriften zu beachten, um rechtskonform zu handeln. Eine Grundvoraussetzung ist in diesem Zusammenhang die Gaststättenerlaubnis, auch als Schanklizenz bekannt. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und wann wird eine solche Genehmigung benötigt? In diesem Artikel geben wir dir einen detaillierten Überblick über die Schankerlaubnis. Außerdem findest du hier eine Anleitung, wie du deine Schankerlaubnis beantragst.

Was ist eine Schanklizenz?

Bei einer Schankerlaubnis handelt es sich um die offizielle Genehmigung, in einem Betrieb alkoholische Getränke auszuschenken. Die Schankerlaubnis regelt nicht nur, wie viel und welche Getränke ausgeschenkt werden dürfen, sondern auch, zu welchen Zeiten. Ohne gültige Schankerlaubnis darf prinzipiell kein Alkohol verkauft werden. Bei Verstoß gegen die behördlichen Auflagen drohen rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder oder schlimmstenfalls sogar die Schließung des Betriebs.

Wann benötigt man eine Ausschanklizenz?

Sobald du in einem Betrieb alkoholische Getränke verkaufen willst, brauchst du grundsätzlich eine Schankerlaubnis. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe oder Art deines Betriebes und ist daher für Bars, Restaurants, Clubs und alle anderen gastronomischen Betriebe gleichermaßen relevant. Auch wenn du beispielsweise ein kleines Café betreibst und nur gelegentlich zu bestimmten Anlässen Aperitifs und Wein ausschenken möchtest, brauchst du die entsprechende Erlaubnis.

Die Schankerlaubnis wird personen-, betriebsart- und raumbezogen erteilt. Das bedeutet, dass die Schankerlaubnis ausschließlich

  • für dich als Gewerbetreibende:r mit entsprechender Vollmacht,
  • für deine bestimmte Betriebsart und
  • nur für die Räume, auf die sich die Erlaubnis erstreckt,

erteilt wird. Jeder dieser Faktoren ist für die Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke in deinem Betrieb entscheidend. Wenn sich einer dieser drei Faktoren im Laufe der Zeit ändert, musst du eine neue Gaststättenerlaubnis beantragen.

Arten von Schankgenehmigungen

Je nach Art deines Betriebes und der geplanten Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Ausschank alkoholischer Getränke gibt es unterschiedliche Ausschanklizenzen:

  1. Gaststättenkonzession: Planst du dauerhaft alkoholische Getränke auszuschenken, so benötigst du eine Gaststättenerlaubnis für deinen Betrieb.
  2. Vorläufige Gaststättenerlaubnis: Wenn du einen bereits bestehenden und erlaubnisbedürftigen Betrieb von einer anderen Person übernimmst, kannst du vorübergehend eine vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen, damit alles reibungslos weiterlaufen kann. Diese wird in der Regel für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten erteilt, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorhanden sind.
  3. Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass: Die „Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass“ ist notwendig, wenn lediglich vorübergehend alkoholische Getränke gegen Bezahlung angeboten werden sollen – zum Beispiel bei Straßenfesten, Weihnachtsmärkten, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen. Sie wird unter leichteren Voraussetzungen erteilt und gilt nur für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

Was kostet einen Schanklizenz?

Die Kosten für eine Schanklizenz variieren erheblich und werden individuell berechnet. Die Kosten werden durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • die Art der Lizenz
  • den Standort deines Gastronomiebetriebs
  • die Größe deines Betriebs
  • die Situation bei Übernahme oder Neugründung

Daher ist es ratsam, dich im Vorfeld über die genauen Kosten in deiner Stadt zu informieren und mögliche Varianzen in die Kalkulation deines Gastronomiebetriebs einzubeziehen.

In Berlin liegen die Gebühren für eine unbefristete Erlaubnis beispielsweise zwischen 100 und 1.500 Euro. In München hingegen betragen sie zwischen 100 und 6.000 Euro. Und in Stuttgart zahlst du zwischen 515 und 2.000 Euro.

Vorschriften und Genehmigungen

Die Beantragung einer Schankerlaubnis kann ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess sein. Da verschiedene Nachweise und Auskünfte bei den Behörden eingereicht werden müssen, kann der Prozess in der Regel ein bis zwei Monate dauern.

Im Einzelnen sind folgende Schritte bis zur endgültigen Beantragung der Schankerlaubnis erforderlich:

1. Benötigte Unterlagen zur Gaststätte

Vor dem eigentlichen Antragsprozess ist es zunächst entscheidend, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Diese Unterlagen dienen dazu, den Behörden einen umfassenden Überblick über deinen geplanten Betrieb zu verschaffen. Zu den notwendigen Unterlagen gehören:
Grundrisszeichnung der Gewerberäume

  • Lageplan
  • Planbeschreibung
  • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag
  • bei Eigentumsverhältnissen der Gewerberäume ein Grundbuchauszug

Diese Unterlagen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Behörden alle relevanten Informationen erhalten, um deinen Antrag auf eine Ausschanklizenz sorgfältig prüfen zu können.

2. Polizeiliches Führungszeugnis beantragen

Für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis mit Schanklizenz wird zusätzlich ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) benötigt. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein.

Das Führungszeugnis kannst du entweder bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt oder online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei Wochen, die Kosten belaufen sich auf 13,00 Euro.

3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen

Zur Überprüfung deiner persönlichen Zuverlässigkeit musst du neben dem Führungszeugnis auch eine Auskunft der Belegart 9 aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Darin wird vermerkt, ob du gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen hast, die für deinen Antrag relevant sein könnten.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhältst du ebenfalls bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro.

4. Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG

Um eine Schankerlaubnis zu erhalten, ist zusätzlich die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich. Hier werden grundlegend notwendige Kenntnisse über beispielsweise

vermittelt.

Die Gaststättenunterrichtung dauert ca. vier bis fünf Stunden und wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt. Die Teilnahmegebühr beträgt 100 Euro.

5. Bei Übernahme eines Gastronomiebetriebs: Verzichtserklärung

Bei Übernahme eines bestehenden Gastronomiebetriebes ist zusätzlich eine Verzichtserklärung des:der bisherigen Betreibers:in erforderlich.

6. Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis mit Schankerlaubnis einreichen

Hast du alle erforderlichen Unterlagen, Bescheinigungen und Erklärungen beisammen, kann der Antrag auf Erteilung einer Gaststättenkonzession online oder per Formular beim Ordnungsamt gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. drei bis fünf Wochen.

Sonderfall: Mobile Gastronomie (Reisegewerbekarte)

Im Zusammenhang mit dem Ausschank von alkoholischen Getränken sind für mobile Gaststättenbetriebe, wie z.B. Foodtrucks, besondere Regelungen zu beachten. Grundsätzlich ist der Ausschank von Alkohol mit einer Reisegewerbekarte nicht erlaubt, eine Ausnahme besteht für Bier und Wein in fest verschlossenen Gefäßen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, für die Dauer einer Veranstaltung von einer festen Betriebsstätte einen Antrag für den Ausschank von Alkohol zu stellen. Bei solchen Veranstaltungen kann es sich zum Beispiel um Volksfeste, Sportveranstaltungen oder Straßenfeste handeln. In diesem Fall ist es notwendig, dich an das zuständige Amt zu wenden, um die notwendigen Schritte abzuklären und eine entsprechende Genehmigung zu erhalten.

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