Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie
Seit 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht für viele To-go-Verpackungen. Gastronomiebetriebe müssen Gästen beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen eine Mehrweg-Alternative anbieten. In diesem Artikel erfährst du, welche Verpackungen betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und was du konkret beachten musst.
Was ist die Mehrwegangebotspflicht?
Die Mehrwegangebotspflicht verpflichtet Gastronomiebetriebe dazu, bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen eine Mehrweg-Alternative anzubieten. Sie gilt in Deutschland seit 2023 und ist im Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt. Ziel der Regelung ist es, Einwegverpackungen zu reduzieren und Mehrwegverpackungen im Alltag stärker zu etablieren.
Das bedeutet konkret: Wenn du Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen zum Mitnehmen verkaufst, musst du Gästen zusätzlich eine Mehrwegverpackung anbieten. Diese muss die gleiche Füllmenge ermöglichen und darf – abgesehen von einem möglichen Pfand – nicht teurer sein als die Einwegvariante.
Wichtig: Die Regelung wird häufig als „Mehrwegpflicht“ bezeichnet, tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Mehrwegangebotspflicht. Du darfst weiterhin Einwegverpackungen verwenden, musst deinen Gästen aber eine Mehrwegoption zur Auswahl stellen.
Für welche Verpackungen gilt die Mehrwegangebotspflicht?
Die Mehrwegangebotspflicht gilt nicht für alle To-go-Verpackungen, sondern nur für bestimmte Einwegverpackungen. Entscheidend ist, aus welchem Material die Verpackung besteht und ob sie direkt im Betrieb mit Speisen oder Getränken befüllt wird.
Grundsätzlich betrifft die Regelung zwei Verpackungsarten: Einweg-Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff sowie Einweg-Getränkebecher. Für diese Verpackungen musst du deinen Gästen eine Mehrweg-Alternative anbieten, wenn sie Speisen oder Getränke zum Mitnehmen bestellen.
Viele Gastronomiebetriebe überprüfen in diesem Zusammenhang auch ihr gesamtes Verpackungskonzept. Wie du Verpackungsmaterial nachhaltiger auswählen kannst, erfährst du im Artikel Nachhaltige Verpackungen in der Gastronomie.
Einweg-Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff
Die Pflicht gilt für Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Dazu gehören auch viele Verpackungen aus beschichtetem Papier oder Karton, wenn sie eine Kunststoffschicht enthalten.
- Take-away-Schalen: z. B. für Pasta, Reisgerichte oder Salate.
- Menüboxen: typische Verpackungen für Imbissgerichte oder asiatische Speisen.
- Beschichtete Pappschalen: Papierverpackungen mit Kunststoffbeschichtung.
Einweg-Getränkebecher
Für Getränkebecher gilt die Mehrwegangebotspflicht unabhängig vom Material. Das bedeutet: Auch Becher aus Papier oder anderen Materialien fallen unter die Regelung, wenn sie als Einwegverpackung für Getränke verwendet werden.
- Kaffeebecher: typische To-go-Becher für Kaffee oder Tee.
- Becher für Kaltgetränke: z. B. für Softdrinks, Smoothies oder Eistee.
- Deckel: Auch Einwegdeckel gehören zur Einwegverpackung.
Welche Verpackungen sind ausgenommen?
Nicht alle Verpackungen fallen unter die Mehrwegangebotspflicht. Einige Verpackungsarten sind ausdrücklich ausgenommen, weil sie keine typischen Einweg-Lebensmittelverpackungen darstellen.
- Tüten und Folienverpackungen: z. B. Wrappers für Burger, Sandwichpapier oder Bäckertüten.
- Sehr kleine Verpackungen: etwa Portionsverpackungen oder sehr kleine Behälter.
- Bestimmte vorverpackte Produkte: zum Beispiel industriell abgepackte Lebensmittel, die nicht erst im Betrieb für den direkten To-go-Verkauf befüllt werden.
Welche Betriebe sind von der Mehrwegangebotspflicht betroffen?
Die Mehrwegangebotspflicht betrifft alle Betriebe, die Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen zum Mitnehmen verkaufen. Dazu gehören viele gastronomische Konzepte – vom kleinen Café bis zur großen Restaurantkette.
Entscheidend ist nicht die Betriebsart, sondern das Angebot: Sobald du Speisen oder Getränke zum Mitnehmen in Einwegverpackungen ausgibst, greift die Mehrwegangebotspflicht.
Typische betroffene Gastronomiebetriebe
- Restaurants: wenn Speisen für Take-away oder Delivery in Einwegverpackungen ausgegeben werden.
- Cafés und Bäckereien: etwa für Kaffee oder andere Getränke zum Mitnehmen.
- Imbisse und Food Trucks: z. B. für Burger, Pommes oder asiatische Gerichte.
- Lieferservices: wenn Speisen in Einwegverpackungen an Gäste ausgeliefert werden. Gerade Betriebe mit starkem Liefergeschäft nutzen häufig Einwegverpackungen.
- Cateringbetriebe: sofern Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen zum Mitnehmen verkauft werden.
Auch Filialbetriebe und größere Gastronomieketten fallen unter die Regelung. Für sie gelten die gleichen Vorgaben: Wenn Einwegverpackungen verwendet werden, muss immer auch eine Mehrwegoption verfügbar sein.
[infobox]Tipp: Prüfe regelmäßig, welche Verpackungen du im Betrieb verwendest. Sobald Einweg-Getränkebecher oder Einweg-Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden, greift in der Regel auch die Mehrwegangebotspflicht.
[/infobox]Welche Ausnahmen gelten für kleine Betriebe?
Nicht jeder Gastronomiebetrieb muss ein eigenes Mehrwegsystem anbieten. Für kleinere Betriebe sieht das Verpackungsgesetz eine Ausnahme vor. Sie müssen zwar kein Mehrwegbehältersystem bereitstellen, sind aber trotzdem verpflichtet, Mehrweg zu ermöglichen.
Die Ausnahme gilt, wenn dein Betrieb gleichzeitig zwei Kriterien erfüllt:
- Maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche
- Maximal fünf Beschäftigte
Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, gilt dein Betrieb als Kleinbetrieb. In diesem Fall musst du keine eigenen Mehrwegbehälter anbieten. Stattdessen bist du verpflichtet, von Gästen mitgebrachte Behälter zu befüllen.
Was zählt zur Verkaufsfläche?
Zur Verkaufsfläche gehören alle Bereiche, in denen Gäste Speisen oder Getränke kaufen oder konsumieren können. Dazu zählen zum Beispiel:
- Gastraum: Sitzbereiche im Innenraum.
- Theken- und Bestellbereiche: also der Bereich, in dem Bestellungen aufgegeben werden.
- Außenbereiche: etwa Terrassen oder frei zugängliche Sitzplätze.
Wie werden Beschäftigte gezählt?
Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl werden Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt. Das bedeutet: Nicht alle Mitarbeitenden zählen automatisch als Vollzeitstelle.
- Bis 20 Wochenstunden: zählt als 0,5 Beschäftigte.
- Bis 30 Wochenstunden: zählt als 0,75 Beschäftigte.
- Über 30 Wochenstunden: zählt als 1 Beschäftigter.
Liegt dein Betrieb über einer der beiden Grenzen, gilt die Mehrwegangebotspflicht vollständig. Dann musst du zusätzlich zu Einwegverpackungen auch Mehrwegbehälter anbieten.
[infobox]Tipp: Auch wenn du als Kleinbetrieb kein eigenes Mehrwegsystem anbieten musst, kann ein Mehrwegangebot sinnvoll sein. Viele Gäste achten zunehmend auf nachhaltige Verpackungen und entscheiden sich bewusst für Betriebe mit Mehrwegoption.
[/infobox]Was musst du Gästen konkret anbieten?
Die Mehrwegangebotspflicht bedeutet, dass du Gästen beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen immer eine Mehrweg-Alternative anbieten musst. Diese Alternative muss unter vergleichbaren Bedingungen verfügbar sein wie die Einwegverpackung.
Das Gesetz schreibt dabei einige klare Anforderungen vor. Sie sollen sicherstellen, dass Gäste tatsächlich zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen wählen können.
Mehrweg muss eine echte Alternative sein
Die Mehrwegverpackung muss die gleiche Funktion erfüllen wie die Einwegverpackung. Das bedeutet zum Beispiel:
- Gleiche Füllmenge: Die Mehrwegverpackung muss dieselbe Portionsgröße ermöglichen.
- Gleiches Angebot: Gäste müssen Speisen und Getränke auch in Mehrweg bestellen können.
- Direkt verfügbar: Mehrweg muss im Betrieb tatsächlich bereitstehen.
Mehrweg darf nicht teurer sein als Einweg
Die Mehrwegoption darf nicht teurer sein als die Einwegverpackung. Das Gesetz erlaubt jedoch ein Pfand auf Mehrwegbehälter. Dieses erhalten Gäste bei der Rückgabe wieder zurück.
Viele Gastronomiebetriebe arbeiten deshalb mit Pfandsysteme und Kautionen, um Mehrwegbehälter effizient im Umlauf zu halten.
Gäste müssen über das Mehrwegangebot informiert werden
Du musst deine Gäste sichtbar über die Mehrwegoption informieren. Das kann zum Beispiel über Hinweise im Bestellbereich, auf der Speisekarte oder im Onlinebestellprozess erfolgen.
Gerade bei digitalen Bestellungen lohnt sich eine klare Kennzeichnung der Mehrwegoption. Nutzt du ein digitales Kassensystem, kannst du Mehrwegbehälter und Pfandbeträge direkt im Bestellprozess hinterlegen – etwa mit einem modernen Kassensystem wie DISH POS, das Bestellungen und Abrechnung zentral verwaltet.
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Tipp: Informiere Gäste aktiv über dein Mehrwegangebot – zum Beispiel mit einem Hinweis auf der Speisekarte oder am Bestellbereich. Je sichtbarer die Mehrwegoption ist, desto häufiger wird sie genutzt.
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Welche Mehrwegsysteme gibt es?
Wenn du die Mehrwegangebotspflicht umsetzen möchtest, hast du grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Gastronomiebetriebe können eigene Mehrwegbehälter verwenden oder sich einem bestehenden Mehrwegsystem anschließen. Welche Lösung am besten passt, hängt vor allem von deinem Betriebskonzept, der Betriebsgröße und deinen Abläufen ab.
Inselsystem
Beim Inselsystem nutzt du eigene Mehrwegbehälter, die nur in deinem Betrieb ausgegeben und zurückgenommen werden. Gäste geben die Behälter direkt bei dir wieder ab, zum Beispiel beim nächsten Besuch.
- Eigene Behälter: Der Betrieb stellt Mehrwegverpackungen selbst bereit.
- Rückgabe im gleichen Betrieb: Gäste geben die Behälter wieder bei dir zurück.
- Eigene Reinigung: Du übernimmst Spülen und Organisation der Behälter.
Dieses Modell eignet sich vor allem für kleinere Betriebe mit vielen Stammgästen oder für Cafés und Restaurants, in denen Gäste regelmäßig zurückkommen.
Verbundsystem
Beim Verbundsystem schließen sich mehrere Gastronomiebetriebe zusammen und nutzen gemeinsame Mehrwegbehälter. Gäste können die Verpackungen dadurch in verschiedenen teilnehmenden Betrieben zurückgeben.
- Mehrere Betriebe beteiligt: Die Behälter zirkulieren innerhalb eines lokalen Netzwerks.
- Mehr Rückgabestellen: Gäste können Behälter flexibler zurückgeben.
- Gemeinsame Organisation: Reinigung und Logistik werden zwischen den Betrieben abgestimmt.
Verbundsysteme sind besonders in Innenstädten oder Gastronomievierteln interessant, in denen viele Betriebe auf engem Raum zusammenarbeiten.
Poolsystem
Poolsysteme werden von spezialisierten Anbietern betrieben. Gastronomiebetriebe nutzen standardisierte Mehrwegbehälter, die in einem großen Netzwerk zirkulieren.
- Zentrales System: Anbieter organisieren Behälter, Rückgabe und teilweise auch Reinigung.
- Viele Rückgabestellen: Gäste können Behälter häufig bei verschiedenen Partnerbetrieben zurückgeben.
- Einfacher Einstieg: Betriebe müssen kein eigenes System aufbauen.
Gerade für Betriebe mit starkem To-go-Geschäft kann ein Poolsystem den Einstieg erleichtern, weil Organisation und Logistik bereits vorgegeben sind.
Wenn du dein Verpackungskonzept grundsätzlich nachhaltiger gestalten möchtest, lohnt sich auch ein Blick auf weitere Maßnahmen zur Abfallvermeidung, wie Zero Waste in der Gastronomie.
[infobox]Ausblick auf EU-Regeln: Auch auf EU-Ebene wird das Thema Verpackungen stärker reguliert. Einen Überblick über die geplanten Änderungen bietet die PPWR-Verordnung der EU für Verpackungen.
[/infobox]So findest du das passende Mehrwegsystem für deinen Betrieb
Welches Mehrwegsystem für deinen Betrieb geeignet ist, hängt vor allem von deinem Konzept und deinen Abläufen ab. Faktoren wie Betriebsgröße, To-go-Anteil und Rückgabeorganisation spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung.
Bevor du ein System auswählst, solltest du deshalb zunächst prüfen, wie Speisen und Getränke in deinem Betrieb verkauft werden und wie Gäste die Behälter später zurückgeben können.
Wichtige Fragen vor der Einführung
- Wie hoch ist dein To-go-Anteil? Je mehr Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkauft werden, desto wichtiger ist ein gut organisiertes Mehrwegsystem.
- Wie funktioniert die Rückgabe? Können Gäste die Behälter einfach zurückbringen oder brauchst du ein Netzwerk mit mehreren Rückgabestellen?
- Wer übernimmt die Reinigung? Bei eigenen Systemen muss der Betrieb das Spülen der Behälter selbst organisieren.
- Wie wird das Pfand verwaltet? Pfandbeträge sollten im Kassensystem sauber erfasst werden, damit Rückgaben problemlos funktionieren.
Mehrweg in den Betriebsablauf integrieren
Damit Mehrweg im Alltag funktioniert, sollten Prozesse im Betrieb klar definiert sein. Dazu gehören zum Beispiel Rückgabe, Reinigung, Lagerung und die Abrechnung von Pfandbeträgen.
Auch deine Onlinepräsenz spielt eine wichtige Rolle: Wenn Gäste bereits auf deiner Website sehen, dass du Mehrweg anbietest, steigt die Akzeptanz deutlich. Mit dem DISH Website Builder kannst du dein Mehrwegangebot direkt auf deiner Restaurant-Website kommunizieren.
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Tipp: Starte mit einem System, das zu deinen bestehenden Abläufen passt. Je einfacher Mehrweg in Bestellung, Ausgabe und Rückgabe integriert ist, desto besser funktioniert es im Gastronomiealltag.
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Fazit: Was die Mehrwegangebotspflicht für deinen Betrieb bedeutet
Die Mehrwegangebotspflicht gehört heute zum festen Rahmen für To-go-Angebote in der Gastronomie. Sobald du Speisen oder Getränke in Einwegverpackungen zum Mitnehmen verkaufst, musst du Gästen auch eine Mehrweg-Alternative anbieten.
Für viele Betriebe bedeutet das vor allem, klare Abläufe für Ausgabe, Rückgabe und Reinigung von Mehrwegbehältern zu schaffen. Ob eigenes System, Verbundlösung oder Poolsystem – entscheidend ist, dass die Lösung zu deinem Betrieb und deinem To-go-Geschäft passt.
Mit gut organisierten Prozessen lässt sich Mehrweg problemlos in den Betriebsalltag integrieren. Digitale Lösungen können dabei helfen, Bestellungen und Pfandbeträge übersichtlich zu verwalten. Ein modernes Kassensystem wie DISH POS unterstützt dich dabei, Mehrwegbehälter und Pfand direkt im Bestellprozess abzubilden.
Wenn Gäste dein Mehrwegangebot klar erkennen und Rückgaben einfach funktionieren, wird Mehrweg schnell zum selbstverständlichen Teil deines Gastronomiekonzepts.
