Mindestlohn Gastronomie: Regelung für das Jahr 2023
DISH
Updated in Mai 2023
Der Mindestlohn sorgt in Deutschland für faire Wettbewerbsbedingungen in allen Branchen. In der Gastronomie gilt im Jahr 2023 der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,00 Euro pro Stunde. Wer profitiert von der einheitlichen Lohnuntergrenze und welcher bürokratische Aufwand kommt auf Arbeitgeber zu? Mit DISH behältst du den Überblick!
Inhalt
- Mindestlohn 2022 – keine Ausnahmen für die Gastronomie
- Mindestlohn in der Gastronomie 2022: Wer ist berechtigt?
- Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns seit November 2020
- Mindestlohn 2022: Diese bürokratischen Hürden sollten Gastronomen kennen
- Verstoß gegen Mindestlohngesetz hat schwere Folgen
- Mindestlohn Gastronomie 2022 – mögliche Hilfen und zeitsparende Lösungen
Mindestlohn 2023 – keine Ausnahmen für die
Gastronomie
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Januar 2015 stieg der gesetzliche Mindestlohn in mehreren Schritten von 8,50 Euro auf 10,45 Euro ab 1. Juli 2022. Mit dem Koalitionsvertrag der neu gewählten Ampelregierung ist der Weg frei für einen bundeseinheitlichen und branchenübergreifenden Mindestlohn in Höhe von 12,00 Euro brutto pro Zeitstunde. Einer fairen Entlohnung ordentlicher Arbeit soll auf diese Weise Rechnung getragen werden.
Über den Umfang möglicher Anhebungen entscheidet künftig die Mindestlohnkommission in zweijährigem Turnus. Konkret bedeutet dies, dass nach der zum 1. Oktober in Kraft tretenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes der nächste Stichtag auf 1. Januar 2024 fällt. Die Höhe des Mindestlohns orientiert sich vor allem an den geltenden Tariflöhnen. Die Zahlung des Mindestlohns in Höhe von 12,00 Euro ist ab Oktober 2022 für alle Branchen und Anstellungsarten verpflichtend.
Mindestlohn in der Gastronomie 2023: Wer ist berechtigt?
Neben der Allgemeingültigkeit der Mindestlohnvorgaben gibt es wenige, klar definierte Ausnahmen. Diese Personengruppen sind laut der rechtlichen Rahmenbedingungen vom Mindestlohn ausgeschlossen:
- Beschäftigte unter 18 Jahre, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben (Schüler)
- Auszubildende (seit dem 1. Januar 2020 gibt es für Azubis einen gesonderten Mindestlohn)
- Pflichtpraktikanten (z. B. von einer Hochschule)
- Freiwillige Praktikanten, bei denen die Praktikumsdauer drei Monate nicht überschreitet
- Ehrenamtler
Je nach Arbeitszeit können Beschäftigte in der Gastronomie Zuschläge auf ihren Lohn erhalten. Beachte mögliche Zuschläge für das Arbeiten in der Nacht, an Feiertagen oder an Sonntagen.
Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns seit November 2020
Seit November 2020 wurde der Mindestlohn im Zuge der dritten Mindestlohnanpassungsverordnung in halbjährlichen Intervallen wie folgt angehoben:
Stichdatum | Mindestlohn (brutto/Stunde) |
01. Januar 2021 | 9,50 Euro |
01. Juli 2021 | 9,60 Euro |
01. Januar 2022 | 9,82 Euro |
01. Juli 2022 | 10,45 Euro |
01. Oktober 2022 | 12,00 Euro |
Laut § 1 Mindestlohn – MiLoG „hat jede:r Arbeitnehmer:in Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“
Um mit den steigenden Kosten für deine Mitarbeiter Schritt zu halten ist es sinnvoll auch deine Einnahmen regelmäßig zu überprüfen. Vielleicht ist es an der Zeit, die Preise deiner Gerichte anzupassen, damit du steigende Kosten bei den Gehältern, aber auch im Einkauf ausgleichen kannst. Um Änderungen vorzunehmen und an den richtigen Stellen zu sparen können dir verschiedene Methoden für die Preiskalkulation und Maßnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung helfen.
Gut zu wissen: Anders als in Deutschland gibt es in Österreich und in der Schweiz keinen gesetzlich geregelten Mindestlohn.
Mindestlohn 2023: Diese bürokratischen Hürden sollten Gastronomen kennen
Ob aus Unwissenheit oder bewusster Missachtung – wer die gesetzlichen Mindestlohnvorgaben umgeht, muss mit beträchtlichen Strafen und Bußgeldern rechnen. In diesem Zusammenhang kommt der Dokumentationspflicht für Arbeitgeber besondere Bedeutung zu. Das ordnungsgemäße Dokumentieren der Arbeitszeiten sämtlicher Mitarbeiter:innen ist mit dem Mindestlohngesetz verpflichtend.
Allein bei einem regelmäßigen Arbeitslohn von mehr als 2.958 Euro brutto pro Monat entfällt diese Pflicht – sofern lückenlose Nachweise über die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden vorliegen.
Diese Regelungen für die Arbeitszeitdokumentation sind gesetzlich vorgeschrieben:
- Die Arbeitszeit muss in schriftlicher Form dokumentiert werden – egal ob handschriftlich oder digital.
- Die Aufzeichnungen müssen genaue Informationen zur Anfangs- und Endzeit sowie über die Gesamtdauer der Arbeitszeit pro Arbeitstag enthalten.
- Pausenzeiten sind von der Dokumentationspflicht ausgenommen.
- Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz spielt es keine Rolle, ob diese wissentlich oder unwissentlich geschehen.
- Arbeitgeber:innen sollten die Arbeitszeitdokumentation jederzeit für mögliche Zollkontrollen bereithalten und für eine Mindestdauer von zwei Jahren aufbewahren.
Wichtig ist auch zu wissen, dass Trinkgelder nicht mit den Stundenlöhnen verrechnet werden dürfen.
Verstoß gegen Mindestlohngesetz hat schwere Folgen
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gehört dem Zoll an und führt regelmäßig unangemeldete Kontrollen in Betrieben durch, die vom Mindestlohn betroffen sind. Und dazu gehören seit 2022 nun auch gastronomische Einrichtungen. Wird bei Prüfung der Unterlagen festgestellt, dass der Betrieb gegen das Mindestlohngesetz verstoßen hat, drohen diese Konsequenzen:
- Arbeitnehmende und Sozialkassen haben Anspruch auf Nachzahlung der Differenz.
- Der Verstoß gilt zunächst als Ordnungswidrigkeit. Die zuständige Finanzbehörde verhängt ein Bußgeld, das je nach Schwere bis zu 500.000 Euro betragen kann.
- Gegebenenfalls droht ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
- In schweren Fällen sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Neben dem Mindestlohn gibt es auch beim Thema Steuern einiges für Gastronom:innen zu beachten. Wir empfehlen dir daher unsern Blogbeitrag zum Thema Steuern in der Gastronomie. In unserem Beitrag über behördliche Auflagen für die Gastronomie klären wir dich über weitere Verpflichtungen auf.
Mindestlohn Gastronomie 2023 – mögliche Hilfen und zeitsparende Lösungen
Für Arbeitnehmer:innen ein Segen, für Arbeitgeber:innen ein zeitraubender Mehraufwand: der gesetzliche Mindestlohn spaltet nicht nur im Jahr 2022 die Akteure in Gastronomie und Hotelfach. Wenn du, wie viele andere Restaurantbetreibende auch, auf der Suche nach einer ökonomischen Alternative zur Arbeitszeitdokumentation bist, könnten digitale Zeiterfassungssysteme eine mögliche Lösung für dich sein.
Derzeit wird sogar auf Bundesebene darüber diskutiert, ob entsprechende Programme kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könnten.
Damit dein Restaurant auch bei steigenden Personalkosten profitabel bleibt, empfehlen wir dir unsere Beiträge zu den Themen Kalkulation in der Gastronomie und Kalkulation von Getränkepreisen. Auch die Einrichtung eines Gastronomie-Lieferservices kann dir helfen, deine Lokalität weiterhin gewinnbringend zu betreiben.
Sowohl Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer sollten sich über die aktuellen Bestimmungen zum Mindestlohn in der Gastronomie in 2023 und darüber hinaus auf dem Laufenden halten. Das erlaubt es, den bürokratischen Aufwand besser einzuschätzen und den gesetzlichen Vorgaben ohne Versäumnisse nachzukommen.