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Fachwissen

Eigenverbrauch in der Gastronomie berechnen: So gelingt die korrekte Abgrenzung

DISH
Dezember 2025

Ob Restaurant, Bar oder Imbiss – wer Speisen und Getränke nicht nur verkauft, sondern auch selbst konsumiert, muss den sogenannten Eigenverbrauch korrekt berechnen und versteuern. In diesem Artikel erfährst du, wie der Eigenverbrauch in der Gastronomie funktioniert, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, wie du realistische Werte ermittelst, was du dokumentieren musst und welche Unterschiede es zwischen verschiedenen Verbrauchsarten gibt. Du erhältst praxisnahe Tipps, um rechtliche Risiken zu vermeiden und deine Betriebsabläufe zu optimieren.

 

Was bedeutet Eigenverbrauch in der Gastronomie?

Der Eigenverbrauch umfasst alle Speisen und Getränke, die im eigenen Betrieb nicht verkauft, sondern von Betriebsangehörigen selbst verzehrt oder genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Mahlzeiten für Betreiber oder Mitarbeitende während der Arbeitszeit
  • Getränke für den eigenen Bedarf
  • Speisen für private Anlässe aus dem Betriebsbestand

Dieser Konsum gilt steuerlich als unentgeltliche Wertabgabe und muss sowohl in der Umsatzsteuer als auch in der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Für eine effiziente Bestandskontrolle und korrekte Wareneinsatzplanung lohnt sich auch ein Blick auf das Thema Saisonalität in der Gastronomie.

 

Rechtliche Grundlagen: Umsatz- und Einkommensteuer

Umsatzsteuerlicher Eigenverbrauch

Nach §3 Abs. 1b UStG liegt eine Lieferung gegen Entgelt vor, wenn ein Unternehmen Gegenstände aus dem Unternehmensvermögen für unternehmensfremde Zwecke verwendet. In der Praxis bedeutet das: Für den Eigenverbrauch musst du die Umsatzsteuer abführen, als hättest du die Speisen verkauft.

Die Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis oder der Wiederbeschaffungswert. Der Vorsteuerabzug bleibt bestehen, sofern die Ware für das Unternehmen angeschafft wurde.

Einkommensteuerlicher Eigenverbrauch

Hier erfolgt die Bewertung nach den amtlichen Sachbezugswerten, die jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt werden. Diese müssen insbesondere für die Verpflegung von Mitarbeitenden in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.

Für Betreiber wird der Eigenverbrauch in der Gewinnermittlung erfasst. Eine Einzelbewertung oder amtliche Pauschalen sind möglich. Weitere Infos zur Kostenstruktur findest du im Artikel Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Gastronomie.

Tipp: Prüfe regelmäßig die aktuellen Sachbezugswerte auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Methoden zur Berechnung des Eigenverbrauchs

Pauschalwert nach Finanzamt

Für kleinere Betriebe eignen sich Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben. Diese werden vom BMF jährlich veröffentlicht. Unterschieden wird zwischen:

  • Gaststätten mit/ohne warme Speisen
  • Reine Schankwirtschaften

Tipp: Die aktuellen Pauschbeträge findest du im BMF-Schreiben zu den Sachbezügen. Sie variieren je nach Betriebsart.

Individuelle Ermittlung anhand von Wareneinsatz

Alternativ erfolgt die Berechnung über Wareneinsatz und Dokumentation der Entnahmen. Jede Entnahme sollte schriftlich festgehalten werden – idealerweise digital.

Weitere Hinweise findest du im Artikel 12 Tipps, wie du erfolgreich in der Gastronomie wirst.

 

Unterschiedliche Formen des Eigenverbrauchs

  • Privater Verzehr durch Betreiber: Gewinnrelevant und umsatzsteuerpflichtig
  • Unentgeltliche Mahlzeiten für Mitarbeitende: Sachbezug, lohnsteuerrelevant
  • Verkostungen/Schulungen: Betriebsaufwand bei Nachweis
  • Eigenverbrauch bei Catering/Außer-Haus: Dokumentationspflicht
  • Fehlproduktionen/Rückläufer: ebenfalls Eigenverbrauch

Prüfe bei jeder Entnahme: Ist sie betrieblich oder privat begründet?

 

Praxisbeispiel: So sieht eine einfache Eigenverbrauchsrechnung aus

Beispiel 1

Angenommen, du betreibst ein Bistro mit warmer Küche. Du verwendest den Pauschbetrag für unentgeltliche Wertabgaben laut BMF-Tabelle:

Betriebsleitung: 1.710 € pro Jahr

Mithelfende Partnerin oder Partner: 1.710 €

Kind über 14 Jahre: 1.560 €

Insgesamt ergibt sich ein Betrag von 4.980 €, der dem Jahresumsatz als Eigenverbrauch zugerechnet und versteuert wird.

Beispiel 2

Du führst ein Café mit saisonalem Angebot und erfassst den Eigenverbrauch im Juli:

10 Stück Kuchen à 3,90 € EK = 39,00 €

5 Kaffeegetränke à 0,90 € EK = 4,50 €

2 belegte Brötchen à 2,30 € EK = 4,60 €

Gesamtwert der Eigenentnahmen im Juli: 48,10 € – dieser Betrag wird als Eigenverbrauch gebucht und versteuert.

 

Häufige Fehler bei der Ermittlung des Eigenverbrauchs

Häufige Fehler sind:

  • Vergessene Einträge, vor allem bei spontanen Entnahmen durch Mitarbeitende oder Betreiberinnen und Betreiber
  • Falsche oder fehlende Bewertung der entnommenen Waren (z. B. Verwendung des Verkaufspreises statt Einkaufspreis)
  • Unklare oder unleserliche Dokumentation ohne Datum, Menge oder Zweck
  • Nicht abgestimmte Abläufe im Team – wer trägt die Verantwortung für die Eintragung?
  • Keine regelmäßige Kontrolle oder Archivierung der Entnahmelisten

Solche Fehler können bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Steuernachforderungen führen.

 

Checkliste: Eigenverbrauch korrekt berechnen

Eine strukturierte Vorgehensweise hilft dir, den Eigenverbrauch korrekt und vollständig zu erfassen. Die folgende Checkliste dient dir als praxisnaher Leitfaden zur Berechnung deines Eigenverbrauchs in der Gastronomie. Je sorgfältiger du dabei vorgehst, desto geringer ist dein Risiko bei steuerlichen Prüfungen – und desto besser behältst du die Kontrolle über deine Warenflüsse.

  • Definition und Abgrenzung: Stelle klar, was als Eigenverbrauch zählt und was nicht – z. B. Mahlzeiten für Mitarbeitende, private Entnahmen oder unentgeltliche Verkostungen.
  • Interne Dokumentation festlegen: Definiere eine einheitliche Methode zur Erfassung, z. B. Formular oder digitale Lösung im Kassensystem.
  • Mengen und Artikel regelmäßig erfassen: Dokumentiere täglich oder wöchentlich, was entnommen wurde – mit Datum, Bezeichnung und Verwendungszweck.
  • Bewertung nach Einkaufspreis: Berechne den Eigenverbrauch auf Basis der Netto-Einkaufspreise – nicht des Verkaufspreises.
  • Umsatzsteuer berücksichtigen: Prüfe, ob Umsatzsteuer anfällt – z. B. 19 % bei Getränken, 7 % bei Speisen vor Ort. Rücksprache mit Steuerbüro ist empfehlenswert.
  • Eigenverbrauch getrennt buchen: Buchhalterisch separat erfassen, damit der Gewinn korrekt ermittelt werden kann.
  • Regelmäßige Kontrolle: Überprüfe mindestens quartalsweise, ob die Dokumentation vollständig und plausibel ist.

Weitere rechtliche Vorgaben findest du im Artikel Behördliche Auflagen in der Gastronomie.

 

Digitale Tools zur Eigenverbrauchserfassung

Immer mehr Gastronomiebetriebe setzen auf digitale Kassensysteme, wie DISH POS oder Warenwirtschaftsprogramme, die auch den Eigenverbrauch erfassen können. Vorteil: Die Entnahmen werden direkt aus dem Bestand gebucht und mit einem Wert hinterlegt. Das reduziert Fehlerquellen und spart Zeit bei der Abrechnung.

Kostenlose Vorlagen für Entnahmelisten, digitale Checklisten oder Kassensysteme mit integrierter Eigenverbrauchs-Funktion sorgen für effiziente Abläufe und schützen dich vor unangenehmen Überraschungen bei der Prüfung.

Tipp: Wie du dein gesamtes Unternehmen digital optimierst, erfährst du im Beitrag Digitalisierung in der Gastronomie.

 

Fazit: Korrekte Berechnung des Eigenverbrauchs vermeidet teure Fehler

Die Eigenverbrauchsberechnung erfordert Aufmerksamkeit und System. Wichtig ist, die gewählte Methode sauber zu dokumentieren und steuerlich korrekt abzubilden. So hast du nicht nur deine Warenbewegungen im Blick, sondern reduzierst auch Risiken bei Prüfungen.

Nutze diese Tipps, um den Eigenverbrauch in deinem Betrieb rechtssicher, effizient und nachhaltig zu erfassen!

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