Jugendschutzgesetze in der Gastronomie: Regeln für minderjährige Gäste und Mitarbeitende

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DISH
12 April 2024
Zuletzt bearbeitet am 24 Juli 2026
Lesezeit 6 Min

Jugendschutz in der Gastronomie betrifft Aufenthalts- und Arbeitszeiten, Alterskontrollen, Genussmittel sowie Veranstaltungen. Dabei gibt es eine klare Trennung zwischen Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz. In diesem Beitrag findest du die wichtigsten Regeln für deinen Gastronomiebetrieb.

Jugendschutz gastronomie

Welche Gesetze regeln den Jugendschutz in der Gastronomie?

Für Gastronomiebetriebe sind zwei Gesetze wichtig. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) schützt Kinder und Jugendliche als Gäste. Es regelt unter anderem Aufenthalt in Gaststätten, Alkohol, Genussmittel, Veranstaltungen und Aushangpflichten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) betrifft minderjährige Beschäftigte. Dazu gehören Arbeitszeiten, Pausen, Berufsschule, Wochenenden, Feiertage und gefährliche Arbeiten.

Wann dürfen Minderjährige in Restaurants, Bars und Cafés bleiben?

Nach § 4 JuSchG dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr in einer Gaststätte sein, wenn sie dort eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung nicht zwischen 24 und 5 Uhr in der Gaststätte bleiben.

Eine personensorgeberechtigte Person ist in der Regel ein Elternteil oder eine gesetzlich sorgeberechtigte Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist eine volljährige Person, die im Auftrag der Eltern zeitweise Aufsicht übernimmt.

Für den Aufenthalt in Gaststätten kann beides relevant sein. Bei der Alkohol-Ausnahme für 14- und 15-Jährige gilt dagegen nur die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte Person. Eine erziehungsbeauftragte Person reicht dafür nicht aus.

Alkohol an Minderjährige: Was ist erlaubt und was verboten?

Alkoholregeln gehören zu den wichtigsten Punkten im Jugendschutz Gastronomie. Beim Alkoholausschank entscheidet nicht nur das Alter, sondern auch die Art des Getränks. Bier, Wein, weinähnliche Getränke und Schaumwein werden anders behandelt als Spirituosen und branntweinhaltige Mixgetränke.

Alter Bier, Wein, Sekt Spirituosen und branntweinhaltige Mixgetränke
unter 14 nein nein
14–15 nur mit personensorgeberechtigter Begleitung nein
16–17 ja nein
ab 18 ja ja

Achte auch auf Speisen mit Alkohol. § 9 JuSchG erfasst nicht nur Getränke, sondern auch Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten. Das kann je nach Rezeptur etwa Desserts, Eis, Pralinen oder Saucen mit Likör, Rum oder Weinbrand betreffen.

Ein häufiger Praxisfall: Eine volljährige Person bestellt Alkohol und reicht ihn erkennbar an eine minderjährige Person weiter. Dann sollte dein Team nicht servieren, einschreiten, das Getränk zurücknehmen und den Vorfall dokumentieren.

Tabak, Shisha und E-Zigaretten: Welche Altersgrenzen gelten?

Tabak und verwandte Produkte sind für Minderjährige tabu. Nach § 10 JuSchG dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit keine Tabakwaren oder anderen nikotinhaltigen Erzeugnisse an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Auch das Rauchen darf Minderjährigen dort nicht gestattet werden.

Für deinen Betrieb heißt das: Denke nicht nur an klassische Zigaretten. Relevant sind auch E-Zigaretten, E-Shishas, Liquids, nikotinhaltige Produkte und nikotinfreie Verdampferprodukte, wenn Flüssigkeit verdampft und inhaliert wird.

Besonders wichtig ist das für Shisha-Bars, Bars mit Zigarettenautomaten, Terrassenbereiche und Veranstaltungen. Prüfe außerdem, ob Automaten nur mit wirksamer Alterskontrolle zugänglich sind.

Events, Tanzveranstaltungen und Nachtclubs: Wann gelten strengere Regeln?

Normale Restaurantregeln gelten nicht automatisch für jedes Event. Wenn dein Restaurant, Hotel oder deine Bar eine öffentliche Party, einen DJ-Abend, eine Hochzeit mit öffentlichem Charakter oder ein Public Viewing mit Tanzfläche organisiert, kann § 5 JuSchG relevant werden.

Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung grundsätzlich nicht anwesend sein. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung längstens bis 24 Uhr bleiben. Ausnahmen können etwa bei Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe, künstlerischer Betätigung, Brauchtumspflege oder nach Genehmigung der zuständigen Behörde gelten.

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Achtung: Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, sowie vergleichbare Vergnügungsbetriebe sind ein Sonderfall. Kindern und Jugendlichen darf der Aufenthalt dort nicht gestattet werden. Kläre bei Partys, Clubabenden oder größeren Events frühzeitig mit dem Ordnungsamt, welche behördlichen Auflagen für dein konkretes Format gelten.

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Minderjährige Mitarbeitende und Azubis: Was sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Für minderjährige Mitarbeitende gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es regelt Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten, Berufsschule sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit. Für deine Dienstplanung sind vor allem diese Punkte wichtig:

  • Arbeitszeit: maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich; in bestimmten Ausgleichsfällen bis zu 8,5 Stunden täglich.
  • Arbeitstage: höchstens 5 Tage pro Woche.
  • Ruhezeit: mindestens 12 Stunden freie Zeit zwischen zwei Diensten.
  • Pausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeit; mindestens 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden.

Im Gastgewerbe gibt es einige Ausnahmen. Jugendliche über 16 Jahre dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr arbeiten. Auch Samstags- und Sonntagsarbeit ist möglich. Dabei sollen mindestens zwei Samstage im Monat frei bleiben; mindestens zwei Sonntage im Monat müssen frei bleiben.

Bei Feiertagen gelten strengere Regeln. Im Gastgewerbe sind zwar Ausnahmen möglich, aber nicht an allen Tagen. Am 25. Dezember, 1. Januar, ersten Osterfeiertag und 1. Mai dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

Gefährliche Arbeiten richtig bewerten

Minderjährige dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen oder besondere Gefahren mit sich bringen. Prüfe deshalb Aufgaben wie schwere Lasten, heiße Fritteusen, scharfe Messer, Reinigungschemikalien, Alleinarbeit, Konflikte mit betrunkenen Gästen oder Einsätze in einem Nachtclubumfeld besonders genau. Erlaube riskante Tätigkeiten nur, wenn sie ausbildungsbezogen, angeleitet und abgesichert sind.

Alterskontrolle, Aushang und Teamregeln: So setzt du Jugendschutz im Betrieb um

Ein sichtbarer Jugendschutz-Aushang gehört in jeden relevanten Betrieb. Nach § 3 JuSchG müssen Veranstalter und Gewerbetreibende die geltenden Vorschriften deutlich sichtbar und gut lesbar bekannt machen. Platziere den Aushang am Eingang, an der Bar oder am Ausschank und bei Events zusätzlich am Einlass.

Bei der Alterskontrolle gilt: Gäste müssen ihr Alter auf Verlangen nachweisen. Veranstalter und Gewerbetreibende müssen in Zweifelsfällen prüfen. In der Praxis hilft eine klare Teamregel: Wer jünger als 25 wirkt, zeigt einen amtlichen Ausweis.

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Tipp für den Alltag: Lege klare Regeln für dein Team fest: Wer jünger als 25 wirkt, zeigt einen amtlichen Ausweis. Verankere diese Vorgaben im Onboarding und schule Service und Bar zu Alkohol, Tabak, E-Zigaretten und Weitergabe an Minderjährige. Nutze dein Kassensystem, um sensible Produkte oder Altersgrenzen intern sichtbar zu machen, und prüfe Events separat.

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Verstöße können Bußgelder und weitere Maßnahmen nach sich ziehen. Die Höhe hängt vom Einzelfall, der zuständigen Behörde, möglichen Wiederholungen und der Schwere des Verstoßes ab.

Verstoß Mögliches Risiko
Alkohol unzulässig an Minderjährige abgegeben Bußgeld, Kontrollen, gewerberechtliche Folgen
Tabak oder E-Zigarette an Minderjährige abgegeben Bußgeld und behördliche Maßnahmen
Unerlaubten Aufenthalt gestattet Bußgeldrisiko, vor allem bei Nacht- oder Eventbetrieb
Aushang fehlt oder ist schlecht sichtbar Bußgeldrisiko und Beanstandung bei Kontrolle
Wiederholte Verstöße Strengere Auflagen, häufigere Kontrollen, mögliche gewerberechtliche Konsequenzen

Fazit: Jugendschutz in der Gastronomie

Jugendschutz in der Gastronomie wird im Alltag vor allem dann sicher umgesetzt, wenn dein Team klare Regeln hat. Trenne JuSchG für Gäste und JArbSchG für minderjährige Mitarbeitende konsequent.

Prüfe Altersgrenzen, Aufenthaltszeiten, Eventformate, Aushänge und Schichtpläne regelmäßig. So schützt du junge Gäste und Beschäftigte, reduzierst Bußgeldrisiken und gibst deinem Team klare Handlungssicherheit im Service.

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