Müssen Restaurants Toiletten haben? Das gilt für Gastronomie und Bäckereien
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Updated in September 2025
Du möchtest ein Café, eine Bäckerei oder ein Restaurant neu eröffnen? Dann stellt sich die Frage, ob du eine Toilette für deine Kunden zur Verfügung stellen musst. Die Antwort: Es kommt darauf an – und die Vorgaben variieren je nach Bundesland, Raumgröße und Gästezahl. In diesem Ratgeber erfährst du, ab wann Toiletten gesetzlich vorgeschrieben sind und welche Auflagen für gastronomische Betriebe gelten.
Inhalt
- Gesetzliche Pflicht: Müssen Restaurants Toiletten haben?
- Ab wann muss eine Bäckerei eine Toilette haben?
- Welche Anzahl an Toiletten in der Gastronomie ist vorgesehen?
- Ausstattung: Das muss in die Gästetoilette
- Barrierefreiheit: Wann gilt die Pflicht?
- Darf die Toilettennutzung kostenpflichtig sein?
- Was gilt für Personaltoiletten?
- Reinigung & Dokumentation: Pflicht statt Kür
- Planung & bauliche Umsetzung: Worauf du bei Toiletten achten solltest
- Fazit: Toilettenpflicht in der Gastronomie – das solltest du beachten
Gesetzliche Pflicht: Müssen Restaurants Toiletten haben?
Grundsätzlich ist die Frage, ob ein Restaurant Toiletten haben muss, gesetzlich geregelt – allerdings nicht bundesweit einheitlich. Die konkrete Verpflichtung ergibt sich in der Regel aus:
- Größe des Gastraums
- Zahl der Sitzplätze
- Nutzung des Lokals (Sitzrestaurant vs. Imbiss)
- Landesbauordnung und Versammlungsstättenverordnung
Orientierungshilfe:
- Ab 50 m² Gastraumfläche oder 50 Sitzplätzen besteht in vielen Bundesländern die Pflicht, sanitäre Anlagen für Gäste bereitzustellen – insbesondere, wenn Alkohol ausgeschenkt wird.
- Ab 200 Gästen greift zusätzlich die Versammlungsstättenverordnung, die klare Vorgaben zur Anzahl und Ausstattung von Toiletten macht.
- Kleinere Lokale oder Bäckereien mit Stehverzehr sind unter Umständen von der Pflicht ausgenommen – ein entsprechender Hinweis am Eingang ist jedoch vorgeschrieben.
Ab wann muss eine Bäckerei eine Toilette haben?
Auch für Bäckereien mit Café-Betrieb gelten klare Regeln:
- Bei reinem Stehverkauf ohne Sitzmöglichkeiten ist in der Regel keine Gästetoilette vorgeschrieben.
- Sobald Tische und Sitzgelegenheiten eingerichtet sind – insbesondere bei mehr als 20 Sitzplätzen – verlangen viele Bauämter mindestens eine Toilette.
- Je nach Landesrecht kann bereits ab 50 m² Fläche oder bei dauerhafter Aufenthaltsmöglichkeit eine Toilette notwendig sein.
Tipp: Bei der Eröffnung eines Cafés sind Auflagen für Toiletten Teil des Genehmigungsverfahrens. Ein Gespräch mit dem Bauamt lohnt sich frühzeitig.
Welche Anzahl an Toiletten in der Gastronomie ist vorgesehen?
Die Toiletten-Vorschriften in der Gastronomie regeln nicht nur das „Ob“, sondern auch das „Wie“. Je nach Größe und Art des Betriebs ist eine gewisse Anzahl an Toiletten, Pissoirs und Waschgelegenheiten verpflichtend.
Beispielhafte Staffelung:
Gastraumgröße | Damen-WC | Herren-WC | Pissoirs |
---|---|---|---|
Bis 50 m² | 1 | – | – |
50–150 m² | 2 | 1 | 2 |
150–300 m² | 4 | 2 | 4 |
Diese Angaben sind Richtwerte – maßgeblich ist die jeweilige Landesbauordnung.
- Toiletten müssen gut gekennzeichnet, sauber und geschlechtergetrennt sein (ab 50 m²).
- Im Eingangsbereich muss ein deutlicher Hinweis stehen, wenn keine Gästetoiletten vorhanden sind.
- Ab 200 Gästen gelten erweiterte Anforderungen: Toiletten auf jedem Stockwerk, Trennung von D/H, Vorraum mit Waschbecken (laut §12 Versammlungsstättenverordnung).
Ausstattung: Das muss in die Gästetoilette
Wer eine Toilette anbietet, muss auch für eine angemessene Ausstattung sorgen. Das fordern nicht nur die Gäste, sondern auch die Ordnungsbehörden:
- Waschbecken mit fließendem Warm- und Kaltwasser
- Seifenspender & Papierhandtücher oder Händetrockner (keine Stoffhandtücher)
- Hygienischer Abfalleimer mit Deckel
- Abschließbare Kabinen
- Gut lesbare Beschilderung
- Ausreichende Belüftung (Fenster oder Lüftungsanlage)
- Regelmäßige Reinigung mit Putzplan und Dokumentation
Tipp: Nutze wassersparende Armaturen, Spül-Stopp-Tasten oder wasserlose Urinale. Ein kleiner Hinweis im WC-Bereich („Danke, dass du mithilfst, Wasser zu sparen“) zeigt Gästen dein Engagement für Nachhaltigkeit. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Energiesparen.
Barrierefreiheit: Wann gilt die Pflicht?
Die Anforderungen an Barrierefreiheit gelten insbesondere bei Neubauten und Umbauten:
- Seit dem 1. Mai 2002 (bzw. bei Genehmigungen ab 1. November 2002) ist bei öffentlichen Betrieben mit Toilettenangebot mindestens eine barrierefreie Toilette verpflichtend.
- Diese Toilette muss auch für Rollstuhlfahrende vollständig nutzbar sein (nach DIN 18040), z. B. mit Haltegriffen, Bewegungsfläche, unterfahrbarem Waschbecken etc.
- Bei Versammlungsstätten wird empfohlen, eine barrierefreie Toilette pro 10 Rollstuhlplätze einzuplanen.
Ausnahme:
- Bestandsgebäude, die vor diesen Stichtagen genehmigt wurden und nicht wesentlich umgebaut wurden, unterliegen nicht automatisch der Nachrüstpflicht.
- Dennoch empfiehlt sich eine freiwillige Umsetzung – auch im Sinne der Inklusion und Wettbewerbsfähigkeit.
Darf die Toilettennutzung kostenpflichtig sein?
Oft herrscht Unsicherheit, ob die WC-Nutzung in gastronomischen Betrieben kostenpflichtig sein darf. Hier ist die rechtliche Lage eindeutig:
- Ein häufiger Irrtum: Viele Betriebe denken, sie dürfen für die WC-Nutzung Geld verlangen. Das ist nicht zulässig – zumindest nicht bei Gästen.
- Für Gäste ist die Toilettennutzung kostenlos – Münzautomaten oder Zahlcodes sind nicht erlaubt.
- Für Passantinnen und Passanten, die nicht konsumieren, darf ein Entgelt verlangt werden. Hier greift das Hausrecht.
Was gilt für Personaltoiletten?
Auch das Team hat Anspruch auf eine hygienische Toilette – getrennt vom Gästebereich oder mit eindeutiger Beschilderung.
Vorgaben:
- Handwaschbecken mit Warm-/Kaltwasser
- Hygieneartikel
- Vorraum zur Trennung von Küche/Lager
- Dokumentierte Reinigung (Reinigungsplan, Unterschrift)
Wenn keine separate Toilette vorhanden ist, darf das Personal die Gästetoilette mitbenutzen – aber nur, wenn die hygienischen Voraussetzungen stimmen.
Reinigung & Dokumentation: Pflicht statt Kür
Neben der Anzahl und Ausstattung spielen auch bauliche, logistische und rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle bei der Toilettenplanung in der Gastronomie. Diese Punkte werden oft erst bei der Umsetzung oder Bauabnahme relevant – können aber den reibungslosen Betrieb stark beeinflussen:
1. Mindestabstände und Lage im Gebäude
- Toiletten dürfen nicht direkt an Küchen oder Lagerräume angrenzen. Ein Vorraum oder ein Flur ist verpflichtend, um eine klare Trennung zu gewährleisten.
- Der Zugang zu den Toiletten sollte barrierearm und leicht auffindbar sein – eine gut sichtbare Beschilderung ist Pflicht.
2. Anschlüsse & Wasserverbrauch
- Toiletten benötigen Anschlüsse für Abwasser, Frischwasser, Strom und ggf. Lüftung. Bei Altbauten kann der Einbau aufwändig sein.
- Wasserlose Urinale oder Spül-Stopp-Tasten helfen, den Wasserverbrauch zu senken und Kosten zu reduzieren – wichtig für nachhaltige Gastronomie.
3. Brandschutz & Fluchtwege
- In größeren Betrieben (z. B. Versammlungsstätten) müssen auch Toilettenräume brandschutztechnisch gesichert sein – z. B. durch feuerhemmende Türen oder Rauchmelder.
- Der Toilettengang darf keine Fluchtwege blockieren oder kreuzen – das gilt besonders in mehrgeschossigen Betrieben mit engen Fluren.
4. Kinder- & familienfreundliche Ausstattung
- Familienfreundliche Restaurants profitieren von einer Kindertoilette oder Wickelstation – gerade bei jüngerer Zielgruppe kann das ein entscheidender Pluspunkt sein.
- Auch ein Hocker für Kinder, um das Waschbecken zu erreichen, oder Toilettenaufsätze für Kleinkinder sind einfache Extras, die den Bedürfnissen kleiner Gäste entgegenkommen.
5. Geruchsneutralität und Raumklima
- Die Lüftung muss effektiv sein – entweder durch ein Fenster oder eine mechanische Entlüftung mit Dauerbetrieb.
- Geruchsblocker oder Raumduftspender (z. B. mit Bewegungssensor) können helfen, ein angenehmes Klima zu schaffen.
Fazit: Toilettenpflicht in der Gastronomie – das solltest du beachten
Ob Restaurant, Café oder Bäckerei – die Frage „Müssen Restaurants Toiletten haben?“ ist nicht pauschal mit Ja oder Nein zu beantworten. Entscheidend sind Raumgröße, Konzept und Landesverordnung. Doch selbst wenn keine Pflicht besteht, lohnt sich das Angebot sanitären Komforts. Denn Hygiene, Barrierefreiheit und Servicequalität spielen für viele Gäste eine entscheidende Rolle.
Unser Tipp: Informiere dich vor der Eröffnung beim zuständigen Bauamt über die geltenden Gastronomie-Toiletten-Vorschriften. So vermeidest du böse Überraschungen und planst deinen Betrieb rechtssicher und zukunftsfähig. Entdecke weitere hilfreiche Themen auf unserem Gastro-Blog, z. B. über behördliche Auflagen oder die Kassenpflicht in der Gastronomie.