Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab 2026: 7 % oder 19 %?
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Updated in Dezember 2025

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie eine neue, dauerhaft angelegte Mehrwertsteuerregelung: Speisen werden einheitlich mit 7 % besteuert. Unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert werden. Für viele gastronomische Betriebe ist das eine spürbare Entlastung – und vor allem ein Ende jahrelanger Unsicherheit bei Preisen, Kassen und Buchhaltung. Die dauerhafte Senkung auf 7 % für Speisen beendet diese Phase der Übergangslösungen und schafft erstmals wieder klare Rahmenbedingungen.
Der reduzierte Steuersatz ist Teil eines steuerpolitischen Entlastungspakets der Bundesregierung und soll die Gastronomie langfristig stabilisieren. Doch was gilt jetzt konkret? Wie werden Getränke behandelt? Und was bedeutet die neue Regelung für Preise, Kalkulation und den Betriebsalltag?
Inhalt
- Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Das gilt ab Januar 2026
- Mehrwertsteuer in der Gastronomie in 2024/25
- Warum Getränke weiterhin mit 19 % besteuert werden
- Was sich durch die Mehrwertsteuer-Änderung ab 2026 für Betriebe ändert
- Fazit: Klare Mehrwertsteuer-Regeln für die Gastronomie ab 2026
- FAQ zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Das gilt ab Januar 2026
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung ist die Mehrwertsteuer in der Gastronomie deutlich übersichtlicher geworden.
Für Speisen gilt ab 2026:
- 7 % Mehrwertsteuer, unabhängig vom Verzehrort
- keine Unterscheidung mehr zwischen Vor-Ort-Verzehr, Mitnahme oder Lieferservice
- keine Abhängigkeit mehr von Serviceleistungen, Sitzplätzen oder Geschirr
Für Getränke gilt weiterhin:
- 19 % Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob sie vor Ort oder außer Haus verkauft werden
Damit ist erstmals seit Jahren eine klare, bundesweit einheitliche Regelung geschaffen worden, die sich im Alltag leicht anwenden lässt.
Die neue Regelung gilt ohne Ausnahmen nach Betriebsform: Ob klassisches Restaurant, Café, Imbiss, Foodtruck oder Lieferservice: Entscheidend ist allein, dass es sich um Speisen handelt. Damit wird ein zentrales Problem der vergangenen Jahre gelöst, in denen identische Produkte je nach Situation unterschiedlich besteuert wurden.
Für Gäste bedeutet das ebenfalls mehr Transparenz. Preise lassen sich einfacher erklären, und Rückfragen zur Mehrwertsteuer nehmen spürbar ab. Gerade im Service sorgt das für Entlastung und klarere Kommunikation.
Ein warmes Mittagessen im Restaurant, ein belegtes Brötchen zum Mitnehmen oder ein Gericht aus dem Lieferservice werden steuerlich gleich behandelt. Das vereinfacht nicht nur die Buchhaltung, sondern auch die Preisgestaltung und Schulung von Mitarbeitenden erheblich.
Besonders relevant ist die Änderung für Betriebe mit gemischten Konzepten – etwa Restaurants mit Take-away-Angebot, Cafés mit Sitzplätzen oder Bäckereien mit angeschlossenem Verzehrbereich. Für sie entfällt ab 2026 die steuerliche Unterscheidung nach Verzehrart vollständig. Das spart Zeit, reduziert Fehler und erleichtert den Betriebsalltag deutlich.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie in 2024/25
Um die Bedeutung der aktuellen Regelung einzuordnen, lohnt ein kurzer Blick auf die vergangenen Jahre. Während der Corona-Pandemie wurde die Mehrwertsteuer auf Speisen zeitweise auf 7 % gesenkt, um Betriebe zu entlasten. Diese Maßnahme war jedoch befristet.
In den Jahren 2024 und 2025 galt in der Gastronomie erneut ein komplexes System unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze. Entscheidend war vor allem, wie und wo Speisen und Getränke konsumiert wurden.
Grundsätzlich galt:
- 19 % Mehrwertsteuer auf Speisen, die vor Ort verzehrt werden und mit Service verbunden sind
- 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen zum Mitnehmen oder im Lieferservice
- 19 % Mehrwertsteuer auf Getränke, unabhängig vom Verzehrort (mit wenigen Ausnahmen)
In der Praxis führte das zu hohem Aufwand, Fehleranfälligkeit und Erklärungsbedarf gegenüber Gästen. Viele Betriebe standen vor der Herausforderung, mehrere Steuersätze parallel korrekt abzubilden. Kassensysteme mussten differenziert programmiert, Mitarbeitende geschult und Angebote klar gekennzeichnet werden. Schon kleine Fehler konnten zu falschen Abrechnungen oder Problemen bei Betriebsprüfungen führen. Die neue Regelung ab 2026 setzt genau an diesem Punkt an. Durch den Wegfall der unterschiedlichen Steuersätze für Speisen wird ein Großteil dieser Komplexität dauerhaft beseitigt.
Warum Getränke weiterhin mit 19 % besteuert werden
Getränke sind von der Steuersenkung ausdrücklich ausgenommen. Sie unterliegen auch ab 2026 weiterhin dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 %. Das betrifft alkoholische und alkoholfreie Getränke gleichermaßen.
Der Gesetzgeber begründet diese Unterscheidung damit, dass Speisen als Teil der Grundversorgung gelten, Getränke jedoch nicht in gleichem Maße begünstigt werden sollen. Diese Trennung war bereits in der Vergangenheit steuerlich verankert und wurde mit der neuen Regelung bewusst beibehalten.
Einzelne Sonderfälle, etwa bei bestimmten Milchmischgetränken mit hohem Milchanteil, bestehen weiterhin, ändern aber nichts am Grundsatz: Speisen 7 %, Getränke 19 %.
In der Praxis betrifft diese Unterscheidung vor allem Getränke wie Kaffee, Softdrinks, Bier, Wein oder Spirituosen. Sie bleiben auch dann mit 19 % besteuert, wenn sie gemeinsam mit einer Speise bestellt werden oder Bestandteil eines Menüs sind.
Für Betriebe ist es daher wichtig, Speisen und Getränke weiterhin klar voneinander zu trennen, sowohl in der Preiskalkulation als auch in der Kassenführung. Die neue Regelung vereinfacht zwar den Umgang mit Speisen deutlich, ersetzt aber nicht die sorgfältige Trennung bei Getränken.
Was sich durch die Mehrwertsteuer-Änderung ab 2026 für Betriebe ändert
Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ist Teil des Steueränderungsgesetzes und wurde als gezielte Entlastung für besonders kostenintensive Branchen beschlossen. Die Gastronomie steht seit Jahren unter hohem wirtschaftlichem Druck – durch steigende Energiepreise, höhere Personalkosten und eine insgesamt zurückhaltendere Konsumstimmung.
Branchenverbände hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass befristete Maßnahmen keine nachhaltige Entlastung bieten. Mit der nun dauerhaft geltenden Regelung erhalten Betriebe die Möglichkeit, wirtschaftliche Entscheidungen langfristiger zu planen – etwa bei Investitionen, Konzeptanpassungen oder Preisstrategien.
Mit der neuen Regelung verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele:
- Entlastung gastronomischer Betriebe bei laufenden Kosten
- Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität der Branche
- Verbesserung der Planbarkeit für Investitionen und Preisstrategien
- Vereinfachung steuerlicher Vorgaben im Alltag
Auswirkungen auf Preise und Kalkulation
Durch die einheitliche Besteuerung von Speisen wird die Kalkulation deutlich einfacher. Betriebe können klarer entscheiden, ob sie die Steuersenkung an Gäste weitergeben oder zur Stabilisierung der eigenen Marge nutzen. Gerade in Zeiten steigender Kosten schafft das neue Spielräume. Ob die Steuerentlastung vollständig an Gäste weitergegeben wird oder zur Stabilisierung der eigenen Marge genutzt wird, hängt stark vom individuellen Betrieb ab. Viele Gastronomen stehen vor steigenden Wareneinsatz- und Personalkosten, sodass die neue Regelung vor allem hilft, Preisanpassungen abzufedern.
Wichtig ist, Preise bewusst und transparent zu kalkulieren. Die einheitliche Besteuerung erleichtert dabei nicht nur die interne Rechnung, sondern auch die Darstellung auf Speisekarten und Online-Angeboten.
Vereinfachungen bei Kasse und Buchhaltung
Weniger Steuersätze bedeuten weniger Fehlerquellen. Kassensysteme lassen sich einfacher konfigurieren, das Personal muss weniger Sonderfälle beachten und die Buchhaltung wird übersichtlicher. Auch bei Betriebsprüfungen reduziert sich das Risiko von Beanstandungen.
Auch der Schulungsaufwand für neue Mitarbeitende sinkt. Statt komplexer Ausnahmeregelungen reicht künftig eine klare Grundregel für Speisen. Das reduziert Fehler im Tagesgeschäft und spart Zeit, insbesondere in Stoßzeiten oder bei hoher Personalfluktuation.
Für die Buchhaltung bedeutet die neue Regelung weniger Korrekturen und eine klarere Zuordnung der Umsätze. Das wirkt sich positiv auf die Zusammenarbeit mit Steuerberatung und Finanzamt aus.
Moderne Kassensysteme – mit einfacher Anpassung der MwST.
In Zeiten sich ändernder Mehrwertsteuersätze bieten moderne Kassensysteme wie DISH POS eine effiziente Lösung, um schnell und unkompliziert auf diese Änderungen zu reagieren. Die Flexibilität modernder Kassensysteme unterstützt dich nicht nur bei der Optimierung deiner betrieblichen Abläufe. Sie minimieren auch das Risiko von möglichen Fehlern und Verzögerungen in der Buchhaltung.
Bedeutung für Planung und Wirtschaftlichkeit
Die dauerhafte Regelung sorgt für Planungssicherheit. Anders als in den vergangenen Jahren müssen Betriebe nicht mehr mit kurzfristigen politischen Änderungen rechnen. Das erleichtert Investitionsentscheidungen und langfristige Preisstrategien. Gerade für Betriebe, die Investitionen planen oder ihr Konzept weiterentwickeln möchten, ist diese Planungssicherheit entscheidend.
Fazit: Klare Mehrwertsteuer-Regeln für die Gastronomie ab 2026
Mit der einheitlichen 7-%-Mehrwertsteuer auf Speisen ist die Gastronomie steuerlich deutlich einfacher aufgestellt als in den Jahren zuvor. Die Regelung entlastet Betriebe, reduziert Bürokratie und schafft die notwendige Planungssicherheit in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld. Auch wenn Getränke weiterhin mit 19 % besteuert werden, ist die neue Struktur ein wichtiger Schritt hin zu mehr Stabilität für gastronomische Betriebe.
FAQ zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Gastronomie?
Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie beträgt seit 2026 7 % für Speisen. Getränke werden weiterhin mit 19 % Mehrwertsteuer besteuert, unabhängig davon, ob sie vor Ort oder außer Haus konsumiert werden.
Wann gelten 7 % und wann 19 % Mehrwertsteuer?
In der Gastronomie gelten 7 % Mehrwertsteuer für Speisen, während Getränke weiterhin mit 19 % besteuert werden. Die frühere Unterscheidung nach Verzehrart, Service oder Sitzplätzen ist seit 2026 nicht mehr relevant.
Gilt die 7-%-Mehrwertsteuer auch für Catering?
Ja, auch beim Catering gilt seit 2026 die 7-%-Mehrwertsteuer für Speisen. Getränke, die im Rahmen von Catering-Leistungen angeboten werden, unterliegen weiterhin dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 %.